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Vermögenswirksame Leistungen (VWL)?

Ihnen fehlt das nötige Geld zum Sparen? Auch, wenn Sie Geld geschenkt bekommen? Bestimmte Spar- und Anlageformen werden durch den Arbeitgeber mit bis zu 40 Euro monatlich gefördert. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers hierzu gibt es nicht. Die Geldleistungen können Teile des Arbeitslohnes sein, aber auch zusätzliche Arbeitgeberleistungen. Zur Belohnung für Ihr Sparen bekommen Sie vom Staat noch eine Sparzulage als Zuschuss.

Ihre Anlage für vermögenswirksamen Leistungen muss eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren haben. Während dieser Zeit ist Ihr Kapital nicht verfügbar. In diesem Zeitraum müssen Sie sechs Jahre lang Beiträge eingezahlt haben um einen Anspruch auf die volle Förderung zu erhalten. Ist dies der Fall, steht Ihnen nach Ablauf der sieben Jahre das angesparte Geld zur freien Verfügung.

Welche Anlageformen sind möglich?

Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Möglichkeiten zur Anlage der vermögenswirksamen Leistungen. Zur Auswahl stehen:

  • Bausparverträge
  • Lebensversicherungen
  • Sparverträge
  • Investmentfonds
  • Unternehmensbeteiligungen

Förderung - Arbeitnehmersparzulage

Bank- und Bausparen wird durch das Finanzamt mit einer Förderung von 9 % auf bis zu 470 Euro der jährlichen Einzahlungen (maximaler Förderbetrag 42,30 Euro) bezuschusst.

Die Maximale Förderung auf Investmentfonds beträgt 18 % (72 Euro) im Jahr in den alten Bundesländern bzw. 22 % (88 Euro) im Jahr bei Hauptwohnsitz in den neuen Bundesländern. Bausparen hingegegen wird mit maximal 9 % (42,30 Euro) gefördert.

Achtung: Förderung nur unterhalb der Einkommensgrenzen des zu versteuernden Jahreseinkommen (ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttoeinkommen) 17.900 Euro für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete.

Förderung - Wohnungsbauprämie

Bausparer erhalten vom Finanzamt 8,8 % Wohnungsbauprämie. Die Höhe der Förderung ist auf einen Einzahlungsbetrag von 512 Euro Euro für Ledige und 1.024 Euro für Verheiratete begrenzt. Der maximaler Förderbetrag beträgt für Ledige 51,00 Euro bzw. 102,00 Euro für Verheiratete.

Achtung: Die Einkommensgrenzen sind hier 25.600 Euro (Alleinstehend) bzw. 52.000 Euro (Verheiratet). Die Prämienberechtigung beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahrs.